Die Mitgliedsbeiträge können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, hierfür genügt dem Finanzamt als Nachweis der Kontoauszug. Falls das Finanzamt einen Nachweis verlangen sollte, dass der Verein von der Körperschaftssteuer freigestellt wurde, finden Sie hier die benötigten Angaben für diesen Nachweis zur Vorlage beim Finanzamt:
Bescheinigung über die Freistellung des Vereins KinderKultur Thüringen e.V. von der Körperschaftssteuer
im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
Der Verein KinderKultur Thüringen e.V. wurde vom Finanzamt Jena unter der Steuernummer 162/141/17545 per Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer vom 03.01.2018 für den letzten Veranlagungszeitraum (2014 bis 2016) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GeStG von der Gewerbesteuer befreit.
Der Verein KinderKultur Thüringen e.V. verfolgt lt. Satzung vom 12.09.2012 ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck Förderung der Jugendhilfe im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO).
Diese Bescheinigung gilt für entrichtete Mitgliedsbeiträge.
Der Verein bestätigt, dass die Mitgliedsbeiträge ausschließlich zur Förderung des gemeinnützigen Zwecks (Förderung der Jugendhilfe) verwendet werden.