Ihre Spende hilft uns bei der qualitativ hochwertigen Durchführung der kulturellen Bildungs-Projekte für Kinder und Jugendliche in Jena und vielen kleineren Städten Thüringens, in denen die Kinder sonst nicht ohne Weiteres vor Ort in den Genuss altersgerecht dargebotener Angebote kommen. Wir freuen uns über jeden Beitrag! Spendenquittung: Der Verein verfolgt satzungsgemäß ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO). Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Verein wurde vom Finanzamt Jena unter der Steuernummer 162/141/17545 per Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer vom 03.01.2018 für den letzten Veranlagungszeitraum (2014-2016) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GeStG von der Gewerbesteuer befreit. Eine Spendenquittung stellen wir Ihnen ab einem Betrag von 100,00 aus, aber auf Ihre Bitte auch bei kleineren Beträgen. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür per E-Mail an Kathrin Bonke: mail[at]kinderkultur-thueringen.de
Die Mitgliedsbeiträge können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, hierfür genügt dem Finanzamt als Nachweis der Kontoauszug. Falls das Finanzamt einen Nachweis verlangen sollte, dass der Verein von der Körperschaftssteuer freigestellt wurde, finden Sie hier die benötigten Angaben für diesen Nachweis zur Vorlage beim Finanzamt: Bescheinigung über die Freistellung des Vereins KinderKultur Thüringen e.V. von der Körperschaftssteuer im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen Der Verein KinderKultur Thüringen e.V. wurde vom Finanzamt Jena unter der Steuernummer 162/141/17545 per Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer vom 03.01.2018 für den letzten Veranlagungszeitraum (2014 bis 2016) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GeStG von der Gewerbesteuer befreit. Der Verein KinderKultur Thüringen e.V. verfolgt lt. Satzung vom 12.09.2012 ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck Förderung der Jugendhilfe im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO). Diese Bescheinigung gilt für entrichtete Mitgliedsbeiträge. Der Verein bestätigt, dass die Mitgliedsbeiträge ausschließlich zur Förderung des gemeinnützigen Zwecks (Förderung der Jugendhilfe) verwendet werden.
Durch unseren großzügigen Unterstützende sind viele Kinder und Eltern um besondere kulturelle Erlebnisse reicher.